Telekommunikationsmarkt

Der liberalisierte Telekommunikationsmarkt beschreibt den Markt für Telekommunikationsdienstleistungen und digitale Güter. Der freie Wettbewerb ergibt sich auf den einzelnen Netzebenen. Die erste Ebene sind Netzdienstleistungen, die zweite Infrastrukturmanagement, die dritte Netzinfrastrukturen und auf der vierten Ebene die Ressourcen, auf deren Basis Netzinfrastruktur und Infrastrukturmanagement aufgebaut werden können.[1]

Dies ist durch das Telekommunikationsrecht (auch: TK-Recht) geregelt. Als Telekommunikationsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sämtlichen Arten der Telekommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es vor allem durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes geprägt. Das Ziel der Europäischen Kommission war es, durch die Liberalisierung die Telekommunikationsmärkte der Mitgliedsstaaten der europäischen Union den Wettbewerb zu fördern und dadurch ein umfassendes Angebot mit erschwinglichen Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen zu fördern. In Deutschland bildet das Telekommunikationsgesetz die juristische Basis.

  1. Günter Knieps: Netzökonomie. 1. Auflage. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8349-9231-4, S. 3 ff.

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